Der Weg zur Therapie
Damit Sie physikalische Behandlungen auf Krankenkassenkosten kostenlos erhalten können, muss vor deren Inanspruchnahme eine „Verordnung zur physikalischen Behandlung“ausgestellt werden. Logopädie und Ergotherapie müssen bewilligt werden, was wir aber gerne für Sie erledigen
Die Verordnung kann von Ihrem Hausarzt (prakt. Arzt) oder Facharzt ausgestellt werden.
Auf der Verordnung müssen Art und Anzahl der durchzuführenden Behandlungen und die Diagnose
angegeben sein.
Mögliche Therapien sind:
Physikalische Therapie (Strom, Ultraschall, Moor, Massage)
Physiotherapie/Heilgymnastik
Medizinisches Krafttraining
Sensomotoriktraining
Entspannungstraining
Ergotherapie
Logopädie
Wir sind Vertragspartner der meisten Krankenkassen!
Krankenkassen
Wir sind Vertragspartner der meisten Kassen. Bitte kontaktieren Sie uns für Details.
Unsere Patienten können alle jene Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen, die im Krankenkassen Leistungskatalog aufgezeichnet sind. Manche Kassen (z.B.: BVA, SVA) können jedoch für bestimmte Leistungen Selbstbehalte einheben. Informieren Sie sich darüber bitte im Voraus bei Ihrer Krankenkasse.
Terminvereinbarung
Behandlungstermine und Arzttermine können in der Regel persönlich und telefonisch von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr vereinbart werden.
Bringen Sie bitte in jedem Fall Ihre e-card mit!
Bringen Sie bitte zu jedem Termin Ihre e-card mit! Falls Sie die e-card nicht mit haben, ist ein Einsatz von € 20,-- notwendig. Diesen Betrag erhalten Sie zurück, sobald sie die ecard mitgebracht haben.
Die bei einigen Krankenkassen notwendige chefärztliche Registrierung oder Bewilligung können wir in der Regel per Telefax für Sie einholen.
Wenn Ihnen kein Arzttermin vorgeschlagen wurde, Sie aber eine ärztliche Untersuchung wünschen, ist das selbstverständlich möglich. Wenden Sie sich bitte an die SchaltermitarbeiterIn.
Sollten Unverträglichkeiten oder eine anhaltende Zunahme Ihrer Beschwerden auftreten, wenden Sie sich bitte wegen eines Arzttermines an die Schaltermitarbeiter. Auch Verlaufskontrollen sind möglich, wenn Sie es wünschen.
Terminabsagen
Sagen Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, bitte mindestens 1 Tag vorher telefonisch oder via E-Mail ab - Sie erhalten einen Ersatztermin.
Für nicht oder zu spät abgesagte Termine müssen wir leider ein Ausfallshonorar in Rechnung stellen. Wenn Sie 2 Termine hintereinander versäumen, ohne abzusagen, müssen wir annehmen, dass Sie Ihre Behandlung nicht fortsetzen werden und Ihre Folgetermine werden daher gelöscht.
Wir bitten dafür um Verständnis.
Wichtige Informationen
Liebe Patientin, lieber Patient!
Sie sollen sich bei uns wohlfühlen und mit physikalischen Therapien den bestmöglichen Behandlungserfolg erzielen. Das ist unser wichtigstes Anliegen.
Ihre eigene Mitarbeit ist für den Erfolg der Therapie ebenso sehr wichtig!
Befolgen Sie bitte unbedingt die ärztlichen Anordnungen, es dient Ihrem Heilerfolg!
Ihre Therapie folgt klaren Abläufen. Sie wissen immer, was gerade zu tun ist.
Bei der Physikalischen Therapie gibt es keine Wartezeiten.
Dies ist nur durch eine präzise Zeit-Organisation von Therapeutin und von Therapie-Einrichtungen und –räumen möglich.
Halten Sie daher Ihre vereinbarten Termine genau ein.